Software ist heute das wichtigste Werkzeug in vielen Berufen. Doch was passiert, wenn dieses Werkzeug für einen Teil der Menschen gar nicht nutzbar ist? In dieser Folge der Lizenzlage spricht Holger Hoheisel mit Ernst Heßdörfer (Teamleiter IT beim BFW Würzburg) und Rainer Brell (Projektleiter „NVDA nachhaltig“) über die Barrierefreiheit von Software und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt für blinde und sehbehinderte Menschen.
Im Gespräch erklären die beiden Experten vom Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte, wie Screenreader funktionieren, welche technischen Anforderungen barrierefreie Software erfüllen muss und warum fehlende Zugänglichkeit oft bereits im Software-Freigabeprozess übersehen wird.
Die Folge zeigt außerdem, welche konkreten Auswirkungen fehlende Barrierefreiheit im Arbeitsalltag hat – etwa wenn Praktika oder berufliche Entwicklungsmöglichkeiten an technischen Hürden scheitern. Gleichzeitig wird deutlich: Unternehmen können durch barrierefreie Software nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch Zugang zu qualifizierten Fachkräften gewinnen.
Show Notes und weiterführende Ressourcen:
Normen und Richtlinien
- WCAG – Web Content Accessibility Guidelines: https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag
- BITV – Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (Deutschland): https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html
- EN 301 549 – Europäische Norm für digitale Barrierefreiheit: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/en301549/en301549-node.html
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – gültig ab 28. Juni 2025: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg
Das BFSG betrifft primär den Verbrauchermarkt. Gleichzeitig wird betont, dass öffentliche Einrichtungen bereits heute zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet sind. Ab 2025 erweitern sich die Anforderungen insbesondere für Produkte und digitale Dienstleistungen.
Tests und Prüfstellen für Barrierefreiheit
- BIT inklusiv – Prüfstellen: https://www.bit-inklusiv.de/pruefstellen/
- Softwaretest BIT inklusiv: https://softwaretest.bit-inklusiv.de
- BIK BITV-Test (insbesondere für Webseiten): https://bitvtest.de/tests-und-beratung/bik-bitv-test-web
- Accessibility Audit – eye-able: https://eye-able.com/de/audit-report
- Screenreader-Test des Bundes: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/barrierefreie_it/pruefen/produktorientierter-test/screenreader/screenreader-test-node.html
Weiterführender Beitrag
ZDF WISO – Digitale Barrierefreiheit: https://www.zdf.de/play/magazine/wiso-104/digitale-barrierefreiheit-110
Mitwirkende:Ernst Heßdörfer Xing
Rainer Brell Linkedin